Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
92.029 |
Rassendiskriminierung. |
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Übereinkommen und
Strafrechtsrevision |
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Discrimination raciale. |
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Convention et révision du
droit pénal |
Botschaft: 02.03.1992 (BBl III, 269 / FF III, 265)
Ausgangslage
Das Übereinkommen ergänzt die vom Parlament genehmigten
Menschenrechtspakte in einem wichtigen Bereich. Mit seinen 130 Vertragsstaaten ist es
eines der am breitesten akzeptierten Übereinkommen auf universeller Ebene. Das
Übereinkommen verbietet die Rassendiskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten zu
verschiedenen Massnahmen zu deren Bekämpfung und Verhinderung. Unter anderem verlangt es
die strafrechtliche Erfassung bestimmter rassendiskriminierender Akte. Um diesen
Anforderungen Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat die Ergänzung des
Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechtes mit einer Bestimmung vor, die rassistische
Angriffe auf die Menschenwürde und Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung
aus rassistischen Gründen neu unter Strafe stellen soll. Mit der Revision des Strafrechts
genügt das schweizerische Rechtssystem den Anforderungen des Übereinkommens weitgehend.
Verhandlungen
NR |
17.12.1992 |
AB 1992, 2650 |
SR |
09.03.1993 |
AB 1993, 90 |
NR |
08.06.1993 |
AB 1993, 1075 |
SR |
14.06.1993 |
AB 1993, 452 |
NR |
17.06.1993 |
AB 1993, 1300 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen zur Vorlage B,
Schweizerisches Strafgesetzbuch (114:13 / 34 : 0) |
Im Nationalrat wurde das Übereinkommen und die
Strafgerechtsrevision von der Autopartei und den Schweizer Demokraten bekämpft.
Steinemann (A, SG) nannte die Strafnorm das "Anti-Weisse-Rasse-Gesetz". Die
äusserste Ratsrechte blieb jedoch mit ihrer Opposition allein. In der Debatte wurde
konkretisiert, dass das Diskriminierungsverbot für öffentlich angebotene Leistungen auf
den Abschluss von Anstellungs- und Mietverträgen keine Anwendung finden soll. Als
Ergänzung beschloss der Nationalrat ein Bundesgesetz zur Schaffung einer Ombudsstelle
gegen Rassismus und regte beim Bundesrat die Schaffung einer Kommission gegen Rassismus
an.
Der Ständerat stimmte den beiden Vorlagen des
Bundesrates ohne Opposition zu. Er lehnte jedoch das vom Nationalrat im Eilverfahren, d.h.
ohne Konsultation des Bundesrates beschlossene Bundesgesetz über die Schaffung einer
Ombudsstelle gegen Rassismus mit 21:0 Stimmen ab. Er verabschiedete dazu ein Postulat, das
den Bundesrat auffordert, die Schaffung einer derartigen Stelle zu prüfen. - Der
Nationalrat forderte daraufhin die Schaffung einer Ombudsstelle mit einer Motion, was die
kleine Kammer mit dem Argument ablehnte, dass zuerst die Notwendigkeit und die Funktion
einer derartigen Institution abzuklären seien.
Nachdem mehrere Komitees gegen die Vorlage das Referendum
ergriffen hatten, wurde sie in der Volksabstimmung vom 25. September 1994 knapp angenommen
(vgl. Anhang G).
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